Verein zur Revitalisierung und architektonischen Aufwertung der

Wiener Gründerzeithäuser

Jan Krainer: „Zinshausmillionäre verdienen sich dumm und dämlich“ 

Wiener Gründerzeithäuser: Die Totengräber der Wiener Baukultur schütteln sich die Hände

(OTS0002 vom 27.8.2023)

In regelmäßigen Abständen produzieren Politik und Arbeiterkammer Schlagzeilen über unzumutbare Mieterhöhungen durch Index-Anpassungen. Populismus ist angesagt, mit der vollen Wahrheit kann man bei der Mieterschaft offenbar nicht wirklich punkten. Wien hat hier eine Vorherrschaft, über eine Million Menschen leben als Mieter entweder im Gemeindebau oder im gemeinnützigen Wohnbau. Es ist naheliegend, dass die privaten Vermieter, speziell die ca. 14.000 privaten Wiener Altbau-Vermieter , immer wieder zu Unrecht mit Halbwahrheiten besudelt, verhetzt und damit diskriminiert werden. 

 Zur Verdeutlichung: 

Altmietverträge Wien:
1) Großes Getöse und Gejammer über div. Zeitungen zur hohen Indexanpassung - mit diesem Thema wurde ohne Erwähnung der gesamten Faktenlage Stimmung und Aufhetzung betrieben.
In Wien gibt es noch ungefähr 75.000 Altmietverträge, für die im Schnitt ca. 2,50 Euro Nettomiete pro Quadratmeter bezahlt werden muss. Die Bandbreite geht von 1,12 Euro bis 4,47 Euro Maximal-Nettomiete pro Quadratmeter. Der Hauseigentümer hat den vom Gesetzgeber aufgezwungenen Sozialpreis ohne Ausgleichsleistung des Staates zu dulden und obendrein (ohne Privilegien) noch zu versteuern. Es ist durch Gutachten erwiesen, dass man mit solchen Einnahmen ein Haus nicht erhalten werden kann, erst recht sind keine zukunftsweisenden Investitionen , die u.a. auch dem Klimaschutz dienen sollten, möglich. 

Richtwertmietverträge Wien:
2) Populistisch ausgerichtete Politiker, Arbeiterkammer und diverse Zeitungen ergreifen über die Inflationsdebatte die Chance, und duellieren sich nahezu mit abstrusen Ideen wie Inflationsdeckelung und anderen wirtschaftlichen Unbedachtheiten. Man sollte wissen, dass es in den ca. 14.000 Wiener Altbauten neben den Altmietverträgen noch ca. 150.000 Richtwertmietverträge gibt.
Die Durchschnittsmiete liegt bei ca. 5 Euro pro Quadratmeter. Die Bandbreite geht von 1,80 Euro für Kat. D, 3,34 Euro für Kat. C, 5 Euro für Kat B bis 6,67 Euro für Kat. A. Die im Gesetz vorgesehenen Zu- und Abschläge erhalten kein großes Gewicht, da die Abschläge in der Regel die Zuschläge egalisieren. Wiener Wohnen hat daher „großzügig“ auf die Zu- und Abschläge verzichtet. Wenn für Altbauten kein Lagezuschlag verrechnet werden darf, kann der private Eigentümer aus den Richtwertverträgen mit Durchschnittseinnahmen von ca. 5 Euro pro Quadratmeter rechnen. Da nahezu in jedem Altbau auch Personen mit Altmietverträgen leben, wird die Einnahmenseite noch einmal empfindlich nach unten gedrückt. Ein universitäres Gutachten hat zu Tage gebracht, dass der Wiener Richtwert eine Diskriminierung der privaten Hauseigentümer darstellt, und dass mit diesen Einnahmen die Gebäude nicht mehr in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten werden können.
Die privaten Hauseigentümer Wiens werden vom Gesetzgeber zu einem Sozialtarif gezwungen. Dadurch ergibt sich, dass es zu Wiener Wohnen und den gemeinnützigen Wohnbauträgern keinen nennenswerter Einkommensunterschied gibt. Niederschmetternd ist die Tatsache, dass Wiener Wohnen und auch die gemeinnützigen Wohnbauträger Subventionen von der öffentlichen Hand erhalten und im Gegensatz zu den Altbauvermietern ihre Einnahmen nicht zu versteuern haben. Dieser Zustand muss korrigiert werden, er ist rechtswidrig, diskriminierend und letztlich auch eine Wettbewerbsverzerrung im höchsten Ausmaß. 

Die Folgen dieser Politik:
Durch die Schikanen des Wiener Richtwertes werden jedes Jahr ca. 100 Altbauten verkauft und dienen in weiterer Folge nicht mehr dem Vermietungssegment. Ca. 1000 Mietwohnungen gehen so Jahr für Jahr verloren, da daraus überwiegend Eigentumswohnungen entstehen. Wenn die Einnahmen (Schnittmenge Altmietverträge-Richtwertmietverträge) fehlen, kann die Bausubstanz nicht mehr ordentlich erhalten werden. Gesetzliche Abrisserschwernisse, Airbnb-Initiativen (div. Einschränkungen) etc. sind letztlich nur unwirksame „Beruhigungstabletten“ und müssen weitgehend als bedenkliche Stimmenfangmethoden eingestuft werden. Der Wiener Richtwert ist zu einem Bumerang geworden, die Totengräber des weltweit nahezu größten Bestandes an bauhistorisch wertvollen Gründerzeithäusern haben sich jahrzehntelang die Hände geschüttelt. Ob sich Zinshauseigentümer dumm und dämlich verdienen, soll der Leser entscheiden. Ganz ehrlich Herr Krainer, hätten Sie besser geschwiegen.

Kaspar ERATH

Mietrechtsgesetz – Der VfGH hat ohne wirkliche Substanzprüfung die aktuelle Beschwerde zum „Wiener Richtwert“ abgelehnt

Der VfGH ignoriert ein Diskriminierungs-Gutachten der UNI Ibk., eine substantiierte Wirtschaftlichkeitsdarlegung sowie die aufgezeigten Tatsachen auf dem Wiener Wohnungsmarkt

(OTS0010, 19. Juli 2021)

Die Kurzgeschichte:
Keine hinreichende Aussicht auf Erfolg heißt es lapidar in der kürzlich eingegangenen VfGH-Entscheidung.
Zur Erinnerung:
2016/2017 hat der VfGH in seinen letzten Entscheidungen zum Diskriminierungsverdacht „Wiener Richtwert“ (verkürzt dargestellt) auf formelle Defizite hingewiesen. Das Beschwerdevorbringen (die Gründerzeithäuser in der Bundeshauptstadt können durch den niedrigen Wiener Richtwert nicht mehr in einem angemessenen Zustand erhalten werden) wurde 2016/2017 mit dem Hinweis abgeschmettert, dass ohne Substantiierung nur pauschal vorgetragen worden sei.

Die Faktenlage zur abgelehnten Beschwerde:
Ein aktiver UNI-Professor hat ohne Wenn und Aber in einem umfassenden Gutachten eine Doppeldiskriminierung zum „Wiener Richtwert“ aufgezeigt.
Die missliche Ertragslage der Wiener Gründerzeithäuser durch eine rechtlich äußerst fragwürdige Mietenregulierung (zehntausende Altmietverträge mit 1-3 Euro Nettomiete pro m2 plus einem diskriminierenden Richtwert) wurde anhand von konkreten Beispielen und einer Hochrechnung substantiiert und für ganz Wien aufgezeigt.
Die Hauptargumente der VfGH-Entscheidungen 2016/2017 ( Spielraum des Gesetzgebers mit dem Erfordernis der erschwinglichen Wohnraumbeschaffung für die Wiener Bevölkerung) wurden sachlich und objektiv prüfbar widerlegt. Zur Auffrischung: Es gibt (Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal) tausende leerstehende „Sozialwohnungen“ der Gemeinde Wien ohne Abnehmer. Logische Frage: Mit welcher Begründung werden daher die privaten Wiener Altbaueigentümer mit einer fragwürdigen Mietenregulierung schikaniert?

Die Schlussfolgerung:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit der unverständlichen Beschwerde-Ablehnung und der billigen Begründung (keine Aussicht auf Erfolg) der Rechtsstaatlichkeit und dem Glauben der Bevölkerung an juristisch ausgewogene Entscheidungen keinen guten Dienst erwiesen. Wer die fundierte Rechtsmeinung eines UNI-Gutachtens ignoriert, wer substantiierte wirtschaftliche Argumente (obwohl 2016/2017 eingefordert) nicht einmal würdigt und wer die tatsächliche Faktenlage (tausende leerstehende „Sozialwohnungen“) ausblendet, der sollte in einem Höchstgericht keinen Platz finden. Herr Präsident DDr. Grabenwarter, tausende diskriminierte Altbaueigentümer haben auf Ihre Standfestigkeit, Ihre Reputation sowie auf Ihren Gerechtigkeitssinn gesetzt, mit dieser Entscheidung haben Sie die Betroffenen aber bitter enttäuscht.
Der Verein der Wiener Gründerzeithäuser hat zwischenzeitlich einstimmig beschlossen, in dieser Angelegenheit einmal mehr eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu richten.

Offener Brief in der Krone vom 21.4.2021


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Mietrecht – Nationalratsbeschluss mit V, S, F, G aber ohne NEOS – Gesinnungsverrat und Regierungs-Torpedo gegen die Wirtschaft

Mietzinsrechtliches Pandemiefolgenlinderungsgesetz – Scheinheiligkeit ohne Ende

(OTS0135 vom 31.3.2021)

Mit Ausnahme der NEOS haben alle Parlaments-Parteien am 24.3.2021 einer Aussetzung der inflationsgesteuerten Richtwertanpassung per 1.4.2021 zugestimmt. Dieses Abstimmungsverhalten war in beschämender Weise weitgehend dem Titel „Wählerstimmenfang“ gewidmet. Beschämend in erster Linie für jene Abgeordneten, die den Stand der Wirtschaftstreibenden und Leistungsträger vertreten sollten. Wieso haben diese Parlamentarier nicht folgende Tatsachen gewichtet und argumentiert?
• Die Belastungspakete von Corona 1 (3 Monate Mietzinsstundung für Wohnungsmieter) waren zu erdulden.
• Die enormen Mietzinsausfälle ohne gesicherten Rückforderungsanspruch (staatliche Lockdown-Verordnungen u.a. für Geschäftslokale) mussten hingenommen werden.
• Die Betriebskosten für die gewerblichen Mieter mussten während der staatlich verfügten Geschäftsschließungen von den Vermietern bezahlt werden.
• Die Umsatzsteuern mussten nach dem Sollsteuerprinzip vorerst von den Vermietern getragen werden.
• Die Vermieter wurden im Gegensatz zu anderen Unternehmern trotz horrender Corona-Einbußen von staatlichen Zuschüssen in der Mehrzahl ausgeschlossen und es gab auch keine Unterstützung oder gar eine Reduzierung bei den gemeindeorientierten Betriebskosten.
• Die Baukosten steigen durch eine teils fragwürdige Vermehrung der Bauauflagen schneller als der VPI und genau aus diesem Grund wurden sie bereits vor 15 Jahren von diesem abgekoppelt. Damit ist den Vermietern nicht geholfen, sie sind diesen hohen Kosten bei allen Investitionen ausgesetzt. Dieser gravierende Nachteil wurde am 24.3.2021 im Plenum mit keinem einzigen Satz zu Sprache gebracht.

Wen trifft das Gesetz hauptsächlich?
Das Gesetz ist in erster Linie ein weiterer Schlag ins Gesicht der privaten Wiener Altbaueigentümer.

Sie werden ohnehin seit Jahrzehnten mit dem zweitniedrigsten Richtwert in Österreich ohne staatliche Gegenleistung ausgebeutet. Aus diesem Anlass wurde aktuell aus dem Kreis unseres Vereins eine neuerliche Beschwerde an den VfGH gerichtet, dieses Mal unterlegt mit einem Rechtsgutachten der UNI Innsbruck. Das professorale Gutachten unterstreicht ohne Wenn und Aber die Diskriminierung der Wiener Altbauvermieter durch den Wiener Richtwert und gleichzeitig wird auch der Beweis erbracht, dass mit dem Wiener Richtwert (aktuell 5,81 Euro Nettomiete) die wirtschaftlichen Grunderfordernisse selbst einer sozialen Marktwirtschaft (Substanzerhaltung und Erwirtschaftung eines angemessenen Gewinns) nicht erreicht werden können. An letzter Stelle in der Beschwerde wurde auch aufgezeigt, dass sich die Entscheidungsgrundlagen seit den VfGH-Erkenntnissen 2016/2017 wesentlich verändert haben. Haupttenor war bei den letzten Entscheidungen der Höchstrichterschaft, dass für die ansässige Wiener Bevölkerung ausreichend leistbarer Wohnraum gesichert werden muss und dass in Kurzform dargestellt allein dieser Umstand für eine Benachteiligung der Altbaueigentümer ausreicht. Zwischenzeitlich hat sich aber das Blatt mit neuen Argumenten gewendet:

Die Gemeinde Wien hat zufolge von Rechnungshofberichten zu hohe Leerstände und saniert zu langsam. Darüber hinaus besagt eine eigene Presseaussendung, dass es für tausende sanierte Wohnungen mit Flächen bis zu 65 m² schon seit längerer Zeit keine Abnehmer gibt. Das Überangebot an Wohnungen mit sozial ausgerichteten Preisen wird medial beworben und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für das Zeitfenster 2021 kein „begründeter Wohnbedarf“ mehr nachgewiesen werden muss.

Wieso und mit welcher Begründung werden daher tausende private Altbaueigentümer mit einem diskriminierenden Wiener Richtwert schikaniert und wirtschaftlich schwer geschädigt, wenn doch nachweisbar sogar zu viele Gemeindewohnungen vorhanden sind, die keine Abnehmer gefunden haben? Dieses Unrecht wurde 1994 im Nationalrat verabschiedet und gehört daher schon längst korrigiert.

Sollten die Nationalratsabgeordneten und deren Beraterstäbe dies nicht verstehen, darf auf die Rechnungshofberichte zu den maroden Gemeindebauten in Wien hingewiesen werden. Die Gemeinde Wien hat denselben Richtwert von 5,81 Euro Nettomiete wie die privaten Altbaueigentümer und schafft trotz etlicher Wirtschaftsprivilegien keinen ordentlichen Erhaltungszustand der Gemeindebauten. Das ist sicher keine Schlamperei, auch der Gemeinde Wien fehlen durch den niedrigen Richtwert die Mittel und dies noch dazu unter der Prämisse, dass im Gegensatz zu den Privateigentümern kein angemessener Gewinn erwirtschaftet werden muss. Spätestens an dieser Stelle sollte Verständnis für die rechtliche Schieflage erzielt werden können. Auf die fatalen Folgen dieser verfehlten Politik (Zerfall der einmaligen Baukultur, Spekulation, Parifizierung, Gentrifizierung, Anstieg der Mietpreise etc.) wurde unsererseits schon mehrfach hingewiesen.

Vermieter sind nicht Prügelknabe oder Sündenbock einer ideenlosen Politik
Wir fordern Gerechtigkeit und Wertschätzung von der Politik. Der soziale Ausgleich hat in einem funktionierenden Rechtsstaat über unsere Steuerleistungen und nicht durch einseitige Belastungspakete zu erfolgen.
Vermieter sind operative/gewerbliche Unternehmer, sie schaffen Wohnraum, beschäftigen tausende Menschen in diesem Land, sie beflügeln die Bauwirtschaft, sie zahlen Steuern ohne Privilegien und sie haben nachweisbar hohe Kreditverbindlichkeiten zu bedienen. Die Häuser sind den Vermietern nicht zugeflogen, sie müssen erhalten, ausgebaut und erneuert werden und an oberster Stelle sollte klar sein, dass diese Häuser als Existenzgrundlage für die Vermieter und deren Familien anzusehen sind. Dass die Regierung die Vermieter von Corona-Zuschüssen weitgehend ausgeschlossen und nur einseitige Belastungen gebilligt hat, ist daher unverständlich.
Der Verein zur Revitalisierung und architektonischen Aufwertung der Wiener Gründerzeithäuser übermittelt mit dieser Aussendung eine Protestnote gegen das beschlossene Gesetz und appelliert an die Bundesregierung, das aufgezeigte Unrecht zu beseitigen und ein zeitgemäßes sowie verfassungskonformes Mietrecht auf den Weg zu bringen. Dieses neue Mietrecht sollte auch Leistungsanreize für eine Revitalisierung des weltweit einmaligen Wiener Gründerzeitbestandes haben. Auf unsere Konzepte und Fachbeiträge darf hingewiesen werden.

Herzliche Ostergrüße von meiner Baustelle in Kärnten,
Kaspar ERATH

Interview: Der goldene Schuh der Wiener Gründerzeithäuser droht zu “versandeln”

20. Jänner 2021
Kaspar Erath, Obmann des Vereins der Wiener Gründerzeithäuser, bringt es auf den Punkt: „Wir brauchen dringend eine politische Wiederbelebung!“

INARA: Herr Erath, was steckt hinter Ihrem Appell für eine Wiederbelebung der Erdgeschoß-Zone in Wiener Altbauten?

Erath: Damit wir die Dimensionen besser erkennen können, müssen wir uns mit ein paar Zahlen vertraut machen.
Wien hat noch knapp 15.000 private Gründerzeithäuser mit einer Erdgeschoß-Zone, die eine Quadratur von ca. zwei Millionen Quadratmeter hat und von der Kaiserzeit bis in die 1960er und 1970er Jahre mit pulsierendem Leben und geschäftlichem Treiben erfüllt war. Eine Vielzahl von Kleinbetrieben war präsent, ob Greißler oder Schneider, ob Bäcker oder Fleischer, die Nahversorgung und der persönliche Kontakt zwischen den Bewohnern und den Geschäftsinhabern war vielerorts ein unersetzlicher Faktor und eine vielfache Bereicherung. Mit anderen Worten, diese Atmosphäre der glanzvollen Gründerzeit mit dem goldenen Schuh der belebten Erdgeschoß-Zone hat Wien unzweifelhaft einen einmaligen Charme verliehen. Heute stehen hunderte dieser Geschäfte leer, wir müssen nun in Anlehnung an glorreiche Zeiten Verantwortung zeigen und mutig neue Wege beschreiten.

INARA: Wieso Mut für neue Wege?
Erath:
 Die Gesellschaft hat sich in den letzten 30 bis 40 Jahre stark verändert, denken Sie an die Einkaufstempel, an Konzernketten, an das Internet mit Online-Handel und vieles mehr. Wir werden schneller und schneller und nicht alles wird damit zwingend besser. Unzählige Kleinbetriebe in unseren Straßen haben nach und nach aufgegeben, weil es keine Nachfolge mehr gab oder aber keine Hoffnung mehr auf ein wirtschaftliches Überleben. Das war sprichwörtlich gestern, wir müssen als Gesellschaft mit der gemachten Erfahrung nach vorne blicken und neue Wege für eine Wiederbelebung der Erdgeschoß-Zone suchen. Man kann es kurz und knackig auf den Punkt bringen, ohne Leistungsanreize und gesetzliche Begleitmaßnahmen wird man den Spagat nicht schaffen.

INARA Was meinen Sie mit Leistungsanreizen und gesetzlichen Begleitmaßnahmen?
Erath:
 Wenn nahezu eine Million Quadratmeter Nutzfläche im Erdgeschoß leer steht und verödet, müssen sich die Verantwortlichen der Stadt Wien, aber auch der Finanzminister ernsthafte Gedanken machen, was hinter diesem Niedergang steckt und mit welchen Maßnahmen eine positive Schubumkehr erzielt werden könnte. Regieren bedeutet für mich gestalten und nicht nur verwalten. Gibt es erkennbar Schwachpunkte, ob in der Wirtschaft oder im Gesellschaftssystem, sollte eine Regierung operativ und zeitnah gegensteuern.
Für diese Schubumkehr wären zwei Schienen zu bedienen:
Der Altbaueigentümer bekommt bei einer vollständigen Geschäftsraumsanierung im Erdgeschoss und/oder nach der Schaffung von barrierefreien Wohnungen mit Fassadenrenovierung analog dem Dachausbau den freien Mietzins zugesichert. Es liegt auf der Hand, dass ohne diese gesetzliche Regelung alles beim Alten bleiben würde. Mit den momentanen rechtlichen Rahmenbedingungen würde der Eigentümer selbst beim hochwertigsten Ausbau mit Umwidmung zu barrierefreiem Wohnraum mit dem vorgegebenen Mietendeckel nicht das Auslangen finden können. Die Stadt Wien, aber auch die Republik Österreich könnten mit rechtlichen Modifizierungen ein Leistungsmodell der Sonderklasse installieren: Städtebauliche Glanzpunkte mit Belebung und neuem Charme für Wien, aber auch monetäre Erfolge für das Land und die Republik (Steuern und Abgaben) könnten die Lenkungsmaßnahmen positiv begleiten. In Summe ein Gewinn für beide Seiten.
Der Kleinunternehmer benötigt gleichfalls Leistungsanreize. Hier sollte der Ideenreichtum der Stadt Wien den Ideenreichtum für Abgaben und bürokratische Hemmnisse bei weitem übertreffen. Das könnte von einer jahresgetragenen kompletten Abgabenbefreiung bis zu einem Gratis-Geschäftsparkplatz etc. reichen. Die hohe Zahl an Arbeitslosen, speziell auch in Wien, sollte an sich solche Gedanken und Konzepte beflügeln. Wir müssen den Leistungswilligen den Weg ebnen und nicht weitere Barrieren aufbauen.

INARA: Wie beurteilen Sie die Chancen für so ein Leistungsmodell?
Erath:
 Grundsätzlich bin ich ein Optimist und versuche es immer wieder mit Anregungen und Vorschlägen. Wir „predigen“ zu diesem Thema als Verein schon seit Jahren auf den Plattformen „Zinshaus-Zukunft“ und „Stadtbilderhaltung Wien“, wir haben eine Petition „Stadtbilderhaltung“ erfolgreich abgeschlossen und wir sind daher zuversichtlich, dass das politische Lagerdenken überwunden wird und wir gemeinsam zum Wohle aller den einmaligen Gründerzeithäusern, respektive deren Erdgeschoß-Zonen, zu altem Glanz verhelfen.

Verein zur Revitalisierung und architektonischen Aufwertung der Wiener Gründerzeithäuser
Mag. Kaspar Erath, Obmann
www.zinshauszukunft.wien und www.stadtbilderhaltung.wien


Siehe auch  APA OTS Aussendung vom 11.01.2021
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210111_OTS0010/mrg-wiener-richtwert-wurde-der-vfgh-201617-politisch-ausgetrickst-oder-geblendet

Pressegespräch vom 17.9.2020

Im Rahmen des Pressegesprächs am 17.9.2020 referiert Univ.-Prof. Dr. Thomas Müller über sein Gutachten „Diskriminierung Wiener Richtwert“ und beantwortet Fragen der Presse wie auch aus dem Publikum.

Im Mittelpunkt der Publikumsveranstaltung stand die Erläuterung des Rechtsgutachtens „Diskriminierung über den Wiener Richtwert“ durch Prof. Müller der UNI Innsbruck. Mit einfachen Worten ist es dem Rechtsgelehrten in beeindruckender Weise gelungen, das bereits seit 26 Jahren bestehende Unrecht zu begründen und auch zu argumentieren, welche rechtlichen Gesichtspunkte in den bisherigen Entscheidungen zu wenig gewürdigt wurden.

Ausklang des Abends und News:
Im Anschluss an den offiziellen Teil konnten viele Einzelgespräche im Rahmen einer kleinen Verköstigung geführt werden. Mittlerweile hat unser Verein am 21.10.2020 eine neue VfGH-Beschwerde mit dem Rechtsgutachten von Prof. Müller eingebracht. Wir werden über den Fortgang berichte.

Downloads:
- Kurzbericht mit Fotos der Veranstaltung (PDF 1MB)
- Pressebericht im Börsenkurier vom 17.9.2020 (2MB)
- Pressebericht im Standard vom 21.10.2020 (0,4MB)

Rückfragen & Kontakt:

Kaspar Erath Obmann des Vereins zur Revitalisierung auf Aufwertung der Wiener Gründerzeithäuser - Tel. 0699/19527484

Mietrecht – Ein österreichischer UNI-Professor zeigt dem Wiener Richtwert, dem Bundesgesetzgeber und auch dem Verfassungsgerichtshof die Rote Karte.

9. August 2020
Diskriminierung bestätigt: Tausende Wiener Altbaueigentümer wurden über Jahrzehnte ohne staatliche Ausgleichszahlung zu Sozialtarifen verdammt.

Die Hoffnung auf Gerechtigkeit lebt weiter, sagen tausende Wiener Eigentümer durch das druckfrische professorale Gutachten.

Die Kernaussagen:
1) Der Wiener Richtwert ist eine doppelte Diskriminierung!
2) Die Diskriminierung ist rechts- und verfassungswidrig und fordert seit über 25 Jahren von den Wiener Eigentümern fragwürdige Einkommensopfer.
3) Die Wiener Eigentümer wurden/werden zu Sozialtarifen ohne Ausgleichszahlung des Staates gezwungen.
4) Es gibt keine Berufsgruppe in Österreich, die nach dem 2. Weltkrieg eine derartige Demütigung hinnehmen musste. Bei Lehrern, Richtern und anderen Berufsgruppen mit einem Entlohnungsschema per Bundesgesetz wären solche Benachteiligung bis zu 40 Prozent und mehr undenkbar und würden zu sozialen Unruhen führen.
5) Der Verfassungsgerichtshof hat in den maßgeblichen Entscheidungen keine Verfassungswidrigkeit erkannt und den niedrigen Wiener Richtwert damit begründet, dass für die ansässige Wiener Bevölkerung ausreichend leistbarer Wohnraum sichergestellt werden muss und dass das Bundesland Wien mit ca. 77%  Mietern wohn- und sozialpolitische Besonderheiten aufweist. Zum Leidwesen vieler Eigentümer hat die Höchstrichterschaft keine umfassende und auch keine erkennbar objektive Beurteilung von Tatsachen betreffend das Bundesland Wien vorgenommen. Die Wiener Bevölkerung ist im Ergebnis nicht so „arm“ und auf leistbaren Wohnraum angewiesen wie vom VfGH dargestellt. 

> Bei den durchschnittlichen Einkommen liegt Wien vor der Steiermark, Kärnten, Tirol und Salzburg, die alle einen weit höheren Richtwert aufweisen.
> Bei den Pensionseinkommen liegt Wien unangefochten an der Spitze aller Bundeländer
> In Wien leben daher wohl aus Gründen der Bequemlichkeit knapp 1,1 Millionen Menschen in begünstigten Gemeindebauten oder gemeinnützigen Wohnungen, die allesamt mit Steuergeldern und Gebühren mitfinanziert werden.
> Die soziale Bedürftigkeit in den begünstigten Wohnungen liegt (Streissler-Studie) lediglich bei ca. 20 Prozent.
> Der politische Zugriff im Jahr 1994 auf ca. 200.000 private Altbauwohnungen über den Wiener Richtwert mit einer Jahrhundertdiskriminierung ist daher in einem ausgeprägten Rechtsstaat nie und nimmer zu rechtfertigen. 

 Der Verein der „Wiener Gründerzeithäuser“ wird diesem Unrecht weiterhin mit aller Entschlossenheit entgegentreten und das Recht mit den Argumenten des Gutachtens durch alle Instanzen einfordern. Eine Publikumsveranstaltung mit Podiumsdiskussion sowie ein Pressegespräch sind für Mitte September 2020 geplant.

Rückfragen & Kontakt:

Kaspar Erath - Obmann des Vereins zur Revitalisierung und Aufwertung der Wiener Gründerzeithäuser
Tel. 0699/19527484

Mieterschutz mit Fragezeichen durch die Corona-Pakete: Ein schamloser Zugriff auf fremdes Eigentum!

JM Alma ZADIC: Wir lassen es nicht zu, dass jemand vor die Türe gesetzt wird.
OTS0113, 15. April 2020 - Die beschlossenen Hilfsmaßnahmen (Mietzinsstundung von 1.4.-30.6.2020) von Türkis-Grün-Rot klingen für die Mieter großartig, für die Vermieter sind sie aber hochgradig eigentumsfeindlich und stimmen rechtlich mehr als nachdenklich. Hilfe ist gut und findet unsere Zustimmung aber bitte nicht im Widerspruch mit den Grundprinzipien unserer Rechtsordnung. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit sowie das Gebot der Sachlichkeit dürfen in Erinnerung gerufen werden. Die kluge Justizministerin mit großer Fachkompetenz hätte juristisch/sachlich ausgewogene Lösungen präsentieren sollen/können, stattdessen wurde im Parlament letztlich mit großer Mehrheit ungeniert ein weiterer schamloser Zugriff auf fremdes Eigentum vorgenommen. Bereits vor der Krise hat es für Arbeitslose und sozial Bedürftige staatliche Hilfsgelder gegeben, wieso wurden diese Maßnahmen nicht einfach auf „Corona“ angepasst? Der Vermieter wird nun völlig einseitig gleich mehrfach belastet. Er soll die Stundung „schlucken“, er soll die Betriebskosten brav weiter bezahlen und er wird dem Risiko ausgesetzt, dass der anwachsende Schuldenberg vom Mieter letztlich nie bezahlt wird. Was nützen Verzugszinsen, wenn (wie so oft) Pfändungen ins Leere gehen? Dass die privaten Vermieter auch bei der gewerblichen Vermietung im Stich gelassen wurden, rundet das Bild ab. Die Mieterseite, ob Cafe-Besitzer oder Altwarenhändler, erhält Zuschüsse, die Privatvermieter sollen aber Zahlungseinstellungen oder krasse Mietzinsreduzierungen unter Hinweis auf das ABGB schicksalsergeben hinnehmen. Die privaten Vermieter sehen sich als konstruktiven Teil der österreichischen Wirtschaft und nicht als Spielball von dumpfem Wahlkampfgetöse. Der Verein der Wiener Gründerzeithäuser erhebt daher Protest gegen die unsachlichen/unverhältnismäßigen wie gleichermaßen auch diskriminierenden Maßnahmen durch die Corona-Pakete zu Lasten der privaten Vermieter.
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Kaspar Erath Obmann des Vereins zur Revitalisierung auf Aufwertung der Wiener Gründerzeithäuser - Tel. 0699/19527484

Immobilienertragssteuer als Hemmschuh für den Wohnbau - Beschwerde an den VfGH

OTS0214, 3. April 2019
Der Gesetzgeber greift rückwirkend in die Geldtasche - Vertrauensbruch gegenüber dem Bürger

Wien (OTS) - Die Immobilienertragssteuer wurde 2012 fast überfallsartig eingeführt. Zehntausende Österreicher wurden damit um ihren wirtschaftlichen Erfolg geprellt und gleichzeitig wurde das Vertrauen der Bürger in den Staat und seine Gesetzgebung massiv erschüttert. Bis 2012 konnte man Wohnungen/Häuser nach einer Frist von 10/15 Jahren im Wesentlichen steuerfrei verkaufen. Im Vertrauern auf diese Gesetzeslage haben Familien aber auch Kleinunternehmer Immobilien erworben und beträchtliche Investitionen getätigt. Von dieser Wirtschaftsankurbelung konnte der Staat und alle Bevölkerungsschichten profitieren. Die Regierung Faymann 1 hat die Gesetzeslage (1.StabG 2012) geändert und damit in rechtlich bedenklicher Weise sogar rückwirkend in den Vermögensstand der Menschen eingegriffen. Die Immobilienertragssteuer hat ein kontraproduktives Echo ausgelöst. Steuern statt Leistungsanreize haben die dringend nötige Wohnbauoffensive gebremst und letztlich auch zu einer Verteuerung der Immobilien/Mieten geführt. Das befasste Bundesfinanzgericht hat für die Negativentscheidung nahezu 4 Jahre benötigt. Der Verein zur Revitalisierung und Aufwertung der Wiener Gründerzeithäuser steht mit einem klaren Plädoyer hinter der am 28.2.2019 eingebrachten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof: Das Vertrauen der Bürger in den Staat und seine Gesetzgebung sollte niemals missbraucht werden.
Rückfragen & Kontakt:
Kaspar Erath - Obmann des Vereins zur Revitalisierung und Aufwertung der Wiener Gründerzeithäuser
Tel. 0699/19527484

Neue Richtwertmieten ab 1.4.2019 - Berichterstattung mit Spaltpilzfunktion

SPÖ-Forderung mit nahezu kommunistischer Prägung
Wien (OTS) - Radio Wien spricht vom stärksten Anstieg der Richtwertmieten in Wien und meint damit wohl, dass es in der Bundeshauptstadt nur zahlenmäßig die meisten Altbauwohnungen gibt. Das Internet-Portal OE 24 berichtet mit Berufung auf die Mietervereinigung ungeniert, dass durch den neuen Richtwert 300.000 Wiener jetzt mehr Miete zahlen müssen. In Wirklichkeit betrifft es vorerst lediglich die neuen Vertragsabschlüsse, bei bestehenden Verträgen kann eine Erhöhung nur aufgrund einer Wertsicherungsvereinbarung mit erschwertem Formalismus beantragt werden. Ein Schluss liegt nahe: Entweder sind die verantwortlichen Journalisten sachunkundig oder sie verdrehen bewusst die Tatsachen.
Der Verein zur Revitalisierung der Wiener Gründerzeithäuser protestiert gegen diese fragwürdige Art der Berichterstattung. Statt Objektivität und Fairness sehen wir in den Aussendungen hohe Anteile von Eigentumsfeindlichkeit. Die weitgehend utopischen SPÖ-Forderungen oder Verlangen (Mietenregulierung, Aussetzung der Richtwertanpassung etc.) werden hingegen meist ohne Widerspruch oder Gegenargumente der Bevölkerung serviert. Welche Substanz steckt hinter dem Gedanken einer Aussetzung der Richtwertanpassung? Ignoriert werden auf alle Fälle die Inflation sowie auch die gestiegenen Baukosten um 10% seit der letzten Richtwerterhöhung 2017. Es ist offenbar gewollt, dass nur das Geschrei rund um hohe Mieten, nicht aber die Auslöser dieser Misere in den Gehörgängen bleiben soll. Populismus und wirtschaftsfeindliche Forderungen fernab der Realität sind unerwünscht, sie bewirken nur eine Spaltung der Gesellschaft. Für ein leistbares Wohnen muss das Wohnungsangebot über den Stand der Nachfrage gestellt werden. Allein in den Wiener Gründerzeithäusern steckt ein Ausbaupotenzial von 100.000 neuen Wohnungen. Die Aktivierung dieser Reserve benötigt Leistungsanreize, hier sind Bund und Land aber auch der Fachjournalismus gleichermaßen gefordert.
Rückfragen & Kontakt:
Kaspar Erath Obmann des Vereins zur Revitalisierung auf Aufwertung der Wiener Gründerzeithäuser - Tel. 0699/19527484

Stadtbilderhaltung Wien -
Kurzbericht zur Anhörung im Petitionsausschuss der Stadt Wien am 31.1.2019

Ca. 25 Personen waren im Wiener Rathaus versammelt, um sich unsere Argumente zur erfolgreichen Petition anzuhören. Unser Standpunkt wurde klar vorgetragen: Ohne einer Verbesserung der Ertragsbasis werden nach und nach immer mehr Gründerzeithäuser großen Schaden erleiden. Abriss, Verkauf, Parifizierung, Gentrifizierung und ein deutliches Minus an Mietwohnungen werden die spürbaren Folgen sein. Die Ausschuss-Vorsitzende argumentierte mit den vielen Bemühungen der Stadt Wien und erwähnte insbesondere die Abrissverschärfungen aber auch andere Maßnahmen der Wiener Bauordnung. Im Wesentlichen herrschte die Meinung vor, dass der Stadt Wien mit der Bundeskompetenz (MRG) die Hände gebunden seien. Meine Antwort dazu: Wien könnte sehr wohl die Ertragsbasis verbessern und zwar mit einer Anhebung des Wiener Richtwertes zum Beispiel für die ca. 9000 Häuser in Wiener Schutzzonen. Der Richtwert ist Ländersache, ein Schreiben der LR an den Justizminister würde genügen, war meine Anregung. Ich wies insbesondere darauf hin, dass nach der derzeitigen Rechtslage die Häuser in der Schutzzone gegenüber den Häusern außerhalb der Schutzzone (gleiches Entgelt) einer Diskriminierung ausgesetzt sind. Zu der Anhörung gibt es ein Protokoll, wir werden demnächst über das Beratungsergebnis informiert werden.
Kaspar Erath

Aus dem Börsen-Kurier vom 10.01.2019

Explodierende Mietpreise und Wohnbonus als Schlagzeile der Arbeiterkammer -
eine halbherzigen Recherche und wieder eine Illusion

Wien, am 8.1.2019

Keinem Mieter in diesem Land ist mit halbherzigen Recherchen, maßlosen Übertreibungen und einer Illusion geholfen. Die Arbeiterkammer sollte daher nicht verschweigen, dass die Baukosten allein seit 2017 um ca. 20 % und seit 2008 um ca. 50 Prozent gestiegen sind. Errichtungs- und Bausanierungskosten stehen nun einmal im Naheverhältnis zu den Mietkosten. Selbst der gemeinnützige Wohnbau mit allen Subventionen ist schwer unter Druck geraten.
Was soll daher das hohle Gepolter?
Statt den Menschen mit Illusionen (Wohnbonus und Befreiung von der Umsatzsteuer) falsche Hoffnungen zu machen, erwarten wir uns einen Wettbewerb der besten Ideen. Wir können als Verein der Wiener Gründerzeithäuser auch der Arbeiterkammerpräsidentin mit einem innovativen Wohnkonzept auf die Sprünge helfen, das den Mietern wirklich eine Hilfestellung bietet.
Kaspar Erath

Plattform Stadtbilderhaltung Wien :
Petition 2018 erfolgreich abgeschlossen

Wien, am 5.1.2019

Liebe Mitglieder,
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Petition „Stadtbilderhaltung Wien“ konnte mit über 500 Unterschriften 2018 erfolgreich abgeschlossen werden. Herzlichen Dank allen, die tatkräftig mitgewirkt haben. Im Namen des Vereinsvorstandes darf ich mich auch bei Markus Landerer von der Initiative Denkmalschutz bedanken. Eure Unterstützung liebe Freunde vom Denkmalschutz war großartig. Für Ende Jänner 2019 ist eine Anhörung unseres Anliegens im Gemeinderatsausschuss für Petitionen vorgesehen. Ich werde die Gelegenheit nützen, um all unsere Anliegen vorzutragen. Es steht schon heute fest, dass wir neue Initiativen setzen und noch mehr Öffentlichkeitsarbeit leisten müssen, um erste Umsetzungsergebnisse zu erreichen.
Mit besten Grüßen
Kaspar Erath

Aus dem Standard vom 28.12.2018

Folgen Sie dem Link zum Orignalbeitrag auf standard.at

Aus dem Kurier vom 13.12.2018

Folgen Sie dem Link zum Orignalbeitrag auf kurier.at

Aus der Kronen Zeitung 11.12.2018

Pressegespräch am 13.12.2018, 11Uhr

Ort: 1010 Wien, Teinfaltstraße 8/5, RA-Kanzlei Ethos

Themen:
 Haftungsklage gegen die Republik
 Petition „Stadtbilderhaltung Wien“ erfolgreich abgeschlossen
 Konzept für ein neues Mietrecht

Teilnehmer:
Verein: Kaspar Erath, Walter Benda, Benedikt Attems und Julius Fink
Kanzlei Ethos: RA Dr. Proksch
Journalisten: Martin Putschögl (Standard), Walter Senk (Immobilienredaktion) Brigitta Schwarzer (Börsenkurier) und Kid Möchel (Kurier)

Zusammenfassung:
Nach einer kurzen Begrüßung durch den Obmann wird die Haftungsklage zu den wesentlichen Punkten und Beweggründen von RA Dr. Proksch erörtert. Wir unterstreichen als Verein sehr deutlich, dass der Beschluss zur Klage einstimmig erfolgte. Einerseits muss das Unrecht auch in dieser Dimension aufgezeigt werden und andererseits waren auch drohende Verjährungsfristen zu beachten. Insgesamt wurde den anwesenden Journalisten unser Standpunkt klar vermittelt, dass die Wiener Zinshausbesitzer über den Wiener Richtwert seit 25 Jahren einer hochgradigen Diskriminierung ausgesetzt sind und dass ihnen damit ein Schaden in Milliardenhöhe zugefügt wurde.
Der Mittelblock des Pressegespräches befasste sich mit der erfolgreich abgeschlossenen Petition „Stadtbilderhaltung Wien“. Die Journalisten wurden zum Ergebnis und zu geplanten weiteren Aktivitäten informiert. Ende Jänner d.J. ist eine Anhörung im Petitionsausschuss im Wiener LT vorgesehen.
Schlussunkt bildete das vom Verein entworfene Konzept für ein neues Mietrecht. Im Wesentlichen beinhaltet es die Generierung von neuem Wohnraum ohne Baugrundverschwendung mit einer Reihe von Preisvorteilen für die Mieter aber auch mit Leistungsanreizen für die Zinshausbesitzer. Die Zielsetzung wurde klar umschrieben: Wer hochwertig in den „Stockwerken“ saniert und die Fassade erneuert, soll rechtlich in den „freien Mietzins“ kommen. Den Journalisten wurden Berechnungsergebnisse zum Investitionsvolumen einer Bauoffensive, zu Einsparungen (Klimaschutz und Baulandverbrauch) und auch zu den vorhandenen Ressourcen (Dachausbauten) übergeben. Die bisherigen Resonanzen sind sehr gut, auf die eingefügten Zeitungsartikel darf hingewiesen werden.
Mit besten Grüßen
Kaspar Erath

Presseaussendung vom 21.9.2018:
Hausbesitzer in Wien - Prügelknabe und Feindbild der Stadtpolitik

Wien: Lagezuschlags-Verschlechterung trotz einer Diskriminierungsbeschwerde beim EGMR in Straßburg

Wien (OTS) - Teure Mieten, hohe Wohnkosten und zu wenig Wohnungen auf dem Markt, diesen nervigen Stechmückentanz registrieren die Bürger schon viele Jahre. Die SPÖ- Argumentationen und Presseaussendungen zum Wiener Wohnungsmarkt haben im Wesentlichen nur eine Kernaussage: Die Hausbesitzer sind die Gewinner und die Mieter sind die Verlierer.
So gut wie niemand steht auf und erklärt sachlich, dass die Wiener Hausbesitzer seit Jahrzehnten über den Wiener Richtwert verächtlich diskriminiert werden und dass hier der Rechtsstaat mit Füßen getreten wird.
In Wien darf gegenüber der Steiermark ca. 40 % weniger Miete verlangt werden. So eine Schikane gibt es in keiner anderen Berufsgruppe. Es ist ungeheuerlich, dass diese Diskriminierung in Wien weitgehend verschwiegen wird und dass sich auch der Verfassungsgerichtshof substanziell nicht umfassend mit dieser „Anklage“ befasst hat. Zu dieser Diskriminierung aber auch zum Verbot des Lagezuschlags in Gründerzeitvierteln und zu anderen Rechtsverletzungen ist eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anhängig gemacht worden.
Naheliegend wäre daher, dass die Gerichte laufende Mietrechtsverfahren in Wien unterbrechen und die Entscheidung des Gerichtshofs abwarten. Das Gegenteil wird gemacht: Die Lagezuschlagskarte wird ohne Rücksicht auf das laufende Verfahren beim EGMR ungeniert zu einem weiteren Nachteil für die Hausbesitzer umgewandelt, um damit politisches Kleingeld einzusammeln. Im Ergebnis werden die Mieter weiter aufgehetzt und die Negativspirale bedient.
Die Häuser können durch den diskriminierenden Wiener Richtwert und die Schlechterstellung beim Lagezuschlag nicht mehr erhalten werden, die einmalige alte Baukultur verfällt daher augenscheinlich.

Die Abrissauflagen in der Wiener Bauordnung sind ohne Langzeitlösung und daher nur populistisch, das Grundübel der Diskriminierung mit allen Folgewirkungen bleibt bestehen. Die Hauptargumentation lautet, wir wollen den Armen helfen. Wieso sind die Armen nicht im Gemeindebau? Wieso ist die Einkommensobergrenze im Gemeindebau mit 3.664,-- Euro Nettoeinkommen (!) im Monat festgelegt. Das hat nichts mehr mit sozialer Bedürftigkeit zu tun, hier werden ganz einfach Interessensgruppen bedient.

Wohnen ist ein Grundbedürfnis, was ist aber mit dem Lebensmittelhandel, hier müssen wir auch von einem Grundbedürfnis sprechen. Ich habe ganz selten SPÖ-Presseaussendungen selbst gegen Schock-Preiserhöhungen im Bereich der Grundnahrungsprodukte erlebt.

Die Botschaft ist hoffentlich angekommen, wir erheben als Verein Protest gegen die Diskriminierung der Hausbesitzer und fordern im Interesse aller Beteiligten ein gedeihliches Zusammenwirken. Dass die Wiener Hausbesitzer zu Wohn-Sozialtarifen „verurteilt“ wurden, ist Unrecht und schreit zum Himmel. Sozialtarife fallen ohne Zweifel in das Aufgabengebiet der Staatsverwaltung.

Wenn die Stadtpolitik weiterhin so destruktiv gegen die Hausbesitzer agiert, werden (Greißler-Sterben) viele Kleineigentümer aufgeben und an Spekulanten verkaufen. Die Mieter verlieren weitgehend den persönlichen Ansprechpartner sowie auch die Preis- und Angebotsvielfalt. Wollen wir so eine Entwicklung?

Wir benötigen schon längst kluge Lösungen zur Reduzierung der Wohnbaudefizite, hier muss die Gemeinsamkeit und nicht die Spaltung der Gesellschaft im Vordergrund stehen.

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Aus "Der Standard" vom 27.9.2018

Folgen Sie dem Link zum Orignalbeitrag auf derstandard.at

Leserbrief an alle tragenden österreichischen TZ:
Mietzinsobergrenze – wieder ein Fantasiegespinst!

SPÖ-Chef Kern fordert für Neuvermietungen eine Mietzinsobergrenze bis zu 35 % unter dem derzeitigen Niveau. Man kommt aus dem Staunen zu diesem Vorschlag nicht heraus: Wir produzieren in Österreich jährlich ca. 10.000 Wohnungen zu wenig, wodurch die Mieten eindeutig teurer werden.
Christian Kern ignoriert nun alle Denkgesetze und will uns weismachen, dass mit einer Mietenreduzierung bis zu 35 % die heile Welt wieder erreicht werden kann. Mit solchen Gedanken wird den letzten Leistungswilligen der Boden unter den Füßen weggezogen, es werden noch weniger Wohnungen gebaut und am Ende werden die Mieten noch teurer. Das trifft in erster Linie Menschen mit geringem Einkommen.
Ich vermisse daher in der Kern-Aussage jede sozial- und wirtschaftspolitische Verantwortung.
Wien, am 23.7.2018
Kaspar Erath

Die Novelle zur Wiener Bauordnung – Ein weiterer Mühlstein statt Leistungsanreize und Hilfe!

Wien (OTS) vom 2. Juli 2018:
Der Verein zur Revitalisierung und architektonischen Aufwertung der Wiener Gründerzeithäuser erhebt mit sachlichen Argumenten Protest gegen die Novelle der Wiener Bauordnung:

Den Wiener Gründerzeithäusern ist mit der getroffenen politischen Entscheidung nicht geholfen. Rechtliche und wirtschaftliche Bedenken wurden ignoriert, offenbar gab es hauptsächlich populistische Beweggründe für das überhastete Vorgehen. Das historische Stadtbild soll geschützt werden, heißt es vordergründig. Die neuen Rechtsinstrumente schaffen aber Rechtsunsicherheiten bei den Begriffen der technischen und wirtschaftlichen Abbruchreife. Ohne Bestätigung der MA 19 kein Abriss, dieser Entscheidungsprozess (öffentliches Interesse) ist zu wenig abgesteckt, die Gefahr von Willkürentscheidungen kann nicht ausgeschlossen werden.

Wir behalten uns als Verein gegen diese Entscheidung rechtliche Schritte vor. Wir sehen durch die jüngsten Verschärfungen eine weitere Einengung der freien Erwerbsausübung und Diskriminierung bei Altbauten in der Schutzzone gegenüber jenen außerhalb der Schutzzone. Schutzzonen haben Sonderauflagen (z.B. bei Fassaden oder die Pflicht zu teuren Kastenfenstern) zur Stadtbilderhaltung, bekommen dafür aber keinen nennenswerten wirtschaftlichen Ausgleich.

Die Wiener Gründerzeithäuser hätten schon längst Leistungsanreize und eine gesunde Ertragsbasis verdient. Der Wiener Richtwert mit 5,58 Euro Nettomiete pro Quadratmeter ist eine offene Diskriminierung gegenüber dem Richtwert der Steiermark mit 7,70 Euro. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat unsere Beschwerde angenommen und wird hoffentlich bald eine Entscheidung im Sinne der Gerechtigkeit fällen. Wegen der Ungleichbehandlung mit Neubauten und fehlender Anreize für die Erhaltung von Altbauten hat der Verein gemeinsam mit der Initiative Denkmalschutz die Petition "Stadtbild-Erhaltung Wien" im März gestartet.

Hintergrundinformationen: www.stadtbilderhaltung.wien sowie  www.ZinshausZukunft.wien

Rückfragen & Kontakt:
Kaspar Erath, Obmann Verein zur Revitalisierung und Aufwertung der Wiener Gründerzeithäuser,
mobil: 0699 /1952 7484

Link zur APA Meldung

Hangar 7 / Servus TV vom 26.4.2018



Teure Mieten durch Wohnungsnot
Hangar 7 / Servus TV 26.4.2018 – Christoph Chorherr/Kaspar Erath

 


Wiener Richtwert und Altverträge
Hangar 7 / Servus TV 26.4.2018 – Christoph Chorherr/Kaspar Erath

 


Kriterien für eine Gemeindewohnung
Hangar 7 / Servus TV  26.4.2018 – Christoph Chorherr/Kaspar Erath

 


Sozialwohnung für wirklich Arme
Hangar 7 / Servus TV  26.4.2018 – Christoph Chorherr/Kaspar Erath

 


Wien verschwendet Baulandreserve
Hangar 7 / Servus TV  26.4.2018 – Christoph Chorherr/Kaspar Erath

 

Leserbrief an die österreichischen Tageszeitungen vom 25.7.2017

Seit über 20 Jahren benachteiligt der Wiener Richtwert tausende Zinshausbesitzer um ca. 40 Prozent gegenüber dem Nachbarland Steiermark. Es gibt keine einzige Berufsgruppe in diesem Land, die per Gesetz ohne Ausgleichszahlung zu einem derart kolossalen Einkommensminus verpflichtet wurde. Wiener Angestellte, Beamte oder Selbständige würden bei so einer Ungerechtigkeit gegenüber Berufskollegen in der Steiermark protestieren und streiken. Der VfGH sieht in seiner jüngsten Entscheidung aber keine unverhältnismäßige Belastung der Wiener Eigentümer. Er argumentiert mit der niedrigen Eigentumsquote in Wien sowie mit der stärkeren Angewiesenheit der Bevölkerung auf erschwinglichen Wohnraum. Ergebnis des VfGH: Keine Verfassungswidrigkeit und die Bescheinigung, dass der Gesetzgeber seinen rechtspolitischen Spielraum nicht überschritten habe. Das Höchstgericht hat kein Unrecht gesehen, keine Schadenszufügung registriert und betrachtet eine Diskriminierung von tausenden Menschen über Jahrzehnte als nicht anstößig!? Unglaublich und beschämend. Mein Vertrauen in eine unabhängige Gerichtsbarkeit ist gänzlich verloren gegangen. Was reden wir von der bedenklichen polnischen Gerichtsbarkeit, wir sollten vor der eigenen Haustüre kehren und auch Zustände im eigenen Land kritisch hinterfragen. Die Höchstrichterschaft in Österreich wird über Vorschlag der Bundesregierung, des Bundesrates oder des Nationalrates bestellt. Als Vereinsobmann (Wiener Gründerzeithäuser) erhebe ich Protest gegen die Entscheidung und versichere, dass wir als Verein die betroffenen Eigentümer beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestmöglich unterstützen werden.
Mag. Kaspar Erath